Garantie und Gewährleistung

1) „Die 24-monatige Garantie wird ab dem Datum des Kaufs gewährt durch Teileprofi24h ABS GmbH (haftungsbeschränkt), Markt 15, 07973 Greiz. Die Garantie gilt für das Land, in dem das Gerät gekauft wurde. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht (Mängelhaftung) wird durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie umfasst den Austausch des fehlerhaften Produkts bei Defekten, die im Garantiezeitraum aufgrund von Materialfehlern auftreten, und die nicht auf Verschleiß, normalen Verbrauch oder unsachgemäßer Handhabung beruhen. Nach
Einsendung des Produkts und Vorlage der Rechnung sowie einer schriftlichen Schadensmeldung wird das Produkt dann durch ein gleichwertiges Produkt ausgetauscht.“

2) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
Im Falle eines Mangels hat der Kunde die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Eventuelle Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

2.1 Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Ist der Kauf für den Verkäufer und den Kunden ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und dem Verkäufer erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann dieser vom Kunden Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.

3) Ein nicht bestimmungsgemäßer oder unsachgemäßer Gebrauch schließt die Gewährleistungsansprüche aus.

4) Die Garantie gilt nicht in den folgenden Fällen:
– beschädigte oder fehlende Garantiesiegel;
– Wasserschaden;
– mechanischer Schaden (Karosserieschäden, die nicht mit dem Betrieb des Autos zusammenhängen)